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Sachverständige

Fachkompetent und gut beraten

In technischen Fragen stehen Ihnen die öffentlich bestellten und öffentlich bestellte Sachverständige im Estrichlegerhandwerk in Baden-Württemberg als Ansprechpartner in technischen Fragen zur Verfügung.

SACHVERSTÄNDIGENLISTE FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Günter Aufrecht
Auf der Burg 21
74399 Walheim
Tel.: 07143-32740, Mob.: 0172 6316087
Fax: 07143-801743

E-Mail: estrichbau@aufrecht-gmbh.de
www.sachverstaendiger-estrich-belag.de

 

Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrich- und Parkettlegermeister
Peter Körber
Im Gewerbegebiet 7
73116 Wäschenbeuren
Tel: 07172 - 3298194
Fax: 07172 - 9149872
Mobil: 0151 / 46728244
E-Mail: post@koerber-sachverstaendiger.de
www.koerber-sachverstaendiger.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Dr. rer. nat. Eberhard Braun
Erich-Herion-Straße 21
70736 Fellbach
Tel.: 0711-5781299
Sachverständiger Bituminöse Baustoffe und ihre Anwendung
(Dachabdichtung und Bauwerksabdichtung, Asphaltbeläge) ohne Straßenbau

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Walter Böhl
Waiblinger Straße 33
71334 Waiblingen
Tel.: 07151 31629
Fax: 07151 305587
Mob.: 01702736343
E-Mail: walter.boehl@web.de
www.industriebodensachverstaendiger.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister, Staatlich geprüfter Bautechniker, Beton-und Stahlbetonbauer
Claus Breuninger
Im Pfädle 18
74226 Nordheim
Tel.: 07136 970640
Fax: 07136 970643
E-mail: breuninger_gmbh@t-online.de
www.breuninger-fussbodenbau.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Ruhland Sachverständigenbüro
Michael Ruhland
Jahnstraße 7
97877 Wertheim-Mondfeld
Tel.: 09377 929 591
Fax: 09377 929 593
Mobil: 0151 12145179
E-mail: info@ruhland-gutachter.de
www.ruhland-gutachter.de
Sachverständiger für das Estrichleger-Handwerk,
Parkettleger-Handwerk und das Bodenleger-Gewerbe

Estrich- und Parkettlegermeister, Betriebswirt des Handwerk

 

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Bertram Abert
Zeppelinstraße 4
76474 Au am Rhein
Tel.: 07245-7843
Fax: 07245-6389
E-mail: mail@beaplan.de
www.beaplan.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrich- und Parkettlegermeister
Axel Kopf
Im Langenbosch 14
77830 Bühlertal
Tel.: 07223-2 85 96 56
Fax: 07223-744 44
Mobil: 0151-14946531
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister, Bilanzbuchhalter

 

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Chini Alexander
Ludwig-Jahn-Strße 25
72250 Freudenstadt
Tel.: 07441-8882-20
Fax: 07441-8882-88
e-mail: a.chini@chini.de
www.chini.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk / nur Magnesiaestrich

Fliesen- und Estrichlegermeister

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Thomas Allmendinger
Virngrundstraße 4
73479 Ellwangen
Telefon: 0 79 61 - 91 92-25
Telefax: 0 79 61 - 91 92-50
Email: info@boden-sachverstaendiger.de
www.boden-sachverstaendiger.de
 
Sachverständiger & Gutachter für das Estrich- und Parkettleger-Handwerk und das Bodenlegergewerbe

Parkett- und Estrichlegermeister
Daniel Müller
Bächenstraße 31
88682 Salem-Beuren
Tel.: 07554-8260
Fax 07554-8293
E-mail: vertrieb@estrich-mueller.de
www.estrich-mueller.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Walter Fricker
Am Kapellenberg 25
88279 Amtzell
Tel.: 07520-920980
Fax: 07520-920981
Mobil: 0171-2757200
E-Mail: info@af-fussbodentechnik.de
www.af-fussbodentechnik.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Uwe Neubauer
Mühlstr. 7
73447 Oberkochen
Tel.: 07364-921482
Fax 07364-410190
E-mail: estrich-neubauer@t-online.de
www.estrich-neubauer.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Werner Dietz
Hauptbüro:
Schlossergasse 6
89077 Ulm
Tel.: 0731-386648
Fax: 0731-9387034

Zweigbüro:
Stockholmer Platz 1
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-7811747
Fax: 0711-7811501
E-Mail: info@diez-buero.de
www.diez-sachverstaendigenbuero.de
 
Sachverständiger für Asphalt- und Bitumenwerkstoffe
(Gussasphaltbeläge, Bauwerksabdichtung)

Technischer Kaufmann
Martin Ihle
Seegasse 25
71540 Murrhardt
Tel.: 07192-6607
Fax: 07192-4300
E-mail: ihle.martin@t-online.de
Sachverständiger für Terrazzoböden und Beton-Werkstein

BFG Betonstein- und Terrazzoherstellermeister

 

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Johannes Dischinger
Estrich und Fußbodenbeläge
Eschbacher Str. 4
79427 Eschbach
Tel.: 07634-5088454
Fax: 07634-5088456
E-Mail: info@estrich-dischinger.de
www.estrich-dischinger.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Rolf Lind
Rheinstr. 29
77866 Rheinau-Freistett
Tel.: 07844 810
Fax:07844 2894
E-Mail: rolf@lind-gmbh.de
www.lind-gmbh.de
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichleger- und Raumausstattermeister

 

Sachverständige
 

Tätigkeitsschwerpunkte

Frank Zoller
Bergstraße 223
69469 Weinheim
Tel.: 06201-13301
Fax: 06201-16180
E-mail: info@zoller-estric
www.zoller-estrich.de
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister
Mehmet Emin Erdem
Wilhelm-Lehmbruck Weg 19
68163 Mannheim
Tel.: 0621-43179-544
Fax: 0621-43179-545
E-Mail: sv@erdem-expert.de
www.erdem.info
 
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk und Maurer und Betonbauer-Handwerk

Maurer- und Betonbauermeister
Georg Kuntner
Schloßstr. 33
69231 Rauenberg
Tel.:06222-61269
Fax: 06222-6639795
Mobil: 0170/ 4436707
E-Mail: sv-kuntner@web.de
www.boden-gutachter.com
Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk

Estrichlegermeister

 

Hinweise für angehende öffentlich bestellte Sachverständige

Anregungen, Vorschriften, Grundsätze und andere wichtige Tipps für Sachverständige!


Grundsätze des Bestellverfahrens

1. Eingang der Bewerbung und ggf. Führung eines Vorgespräches. Anforderung der vollständigen Bewerbungsunterlagen zur Beurteilung der persönlichen Eignung seitens der Handwerkskammer.

2. Anhörung der zuständigen Innung

3. Durchführung eines rechtlichen Grundlagenseminars seitens der Handwerkskammer unter der Mitteilung, dass durch den Besuch des Seminars ein Rechtsanspruch auf Bestellung nicht erworben wird.

4. Anhörung des Fachverbandes und Durchführung der Überprüfung der besonderen Sachkunde.

 

Fachliche Beurteilung

  • Fachliche Beurteilung durch den Fachverband/ das Fachgremium gemäß den gemeinsam erarbeiteten Durchführungsempfehlungen
  • Mitteilung der Bewertung der fachlichen Beurteilung an die zuständige Handwerkskammer.
  • Entscheidung durch die Handwerkskammer.

Sofern sich aus 1. und 2. ergibt, dass eine persönliche Eignung nicht vorliegt, wird der Antrag seitens der Handwerkskammer abgelehnt. Nach dem Besuch des rechtlichen Grundlagenseminars wird eine Teilnahmebescheinigung/ ein Prüfungszeugnis erstellt.
 

Bestellung/Ablehnung

Direkte Bestellung bzw. Ablehnung durch die Handwerkskammer.

 

Die persönliche Eignung

Sie umfasst insbesondere

  • geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Integrität,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu unparteiischer und gewissenhafter Tätigkeit,
  • volle Vertrauenswürdigkeit aufgrund der Gesamtheit der beruflichen und persönlichen Umstände

Die Fähigkeit zu unparteiischer Tätigkeit ist zu messen an dem prozessualen Begriff der „Besorgnis der Befangenheit“. Diese Besorgnis ist immer gegeben, wenn die äußere und innere Unabhängigkeit eines Sachverständigen durch Interessenkollision nicht gewährleistet ist.

 

Fazit

Nicht nur Fachkompetenz zählt.

  • Fachkompetenz
  • Individualkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Methodenkompetenz

 

Die Überprüfung anhand der Bestellungsvoraussetzungen

a
Die besondere Sachkunde als erste Grundvoraussetzung der Sachverständigentätigkeit ist durch geeignete Fachleute in der Regel anhand der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen bzw. im Handwerk durch Hinzuziehung des zuständigen Fachverbandes eingehend zu überprüfen. Auch nur geringe Zweifel an der besonderen Sachkunde schließen die öffentliche Bestellung und Vereidigung aus.

b
Die persönliche Eignung als zweite Grundvoraussetzung der Sachverständigentätigkeit ist durch geeignete Ermittlungen und Nachweise, insbesondere durch Auskünfte und die Anhörung vertrauenswürdiger Persönlichkeiten sicherzustellen.

 

Die Pflichten des Sachverständigen

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat die sich aus seiner spezifischen Tätigkeit ergebenden Pflichten stets und genau zu erfüllen.

Diese sind insbesondere:

  • Unparteiische, unabhängige und objektive Aufgabenerfüllung, auch gegenüber dem privaten Auftraggeber.
  • Grundsätzlich für jedermann gegen angemessene Vergütung tätig zu werden.
  • Schweigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  • Persönliche Gutachtenerstattung bei sorgfältiger Beachtung und Anwendung fachlicher Regeln.
  • Der Aufgabe entsprechendes Verhalten, insbesondere in Bezug auf andere Tätigkeiten, um dem Ansehen der öffentlich bestellten Sachverständigen gerecht zu werden.

 

Die Dokumentation der öffentlichen Bestellung nach außen

Diese wird gewährleistet durch

a
die Bestallungsurkunde,

b
die Verleihung des Rundstempels,

c
den Sachverständigenausweis und

d
die Führung der Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“.

Vor allem die Verpflichtung zur Führung der strafrechtlich geschützten Bezeichnung und des Rundstempels soll gewährleisten, dass der Öffentlichkeit klar den öffentlich bestellten Sachverständigen im Gegensatz zu anderen erkennen kann und dass sich öffentlich bestellte Sachverständige stets ihrer besonderen Pflichten bewusst sind, wenn sie in dieser Eigenschaft tätig werden.

 

Das Sachgebiet

Die Bestellung erfolgt für ein bestimmtes, klar abgegrenztes, der besonderen Sachkunde des Sachverständigen entsprechendes Fachgebiet, dessen Umschreibung auch dem Nichtfachmann verständlich sein soll.

 

Die Betreuung

Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden insbesondere durch Informationen, Gelegenheit zur Fortbildung und geeignete Arbeitsunterlagen für ihre Tätigkeit unterstützt.

 

Vergütung

Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen steht bei allen Aufträgen eine seiner Leistung entsprechende Vergütung zu, damit seine Unabhängigkeit und Objektivität sichergestellt ist.

 

Die Aufsicht

Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen in fachlicher und persönlicher Hinsicht der Aufsicht. Beschwerden werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geprüft und können bis zur Rücknahme der öffentlichen Bestellung führen.

 

Einheitlichkeit

Die für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständigen Stellen treten für Regelungen ein, die die Einheitlichkeit in Verfahren und Inhalt gewährleisten.

 

To do liste für die Bewerbung zur Sachverständigenprüfung im Estrichlegerhandwerk

  • Rechtliches Grundlagenseminar
  • Schriftliche Prüfung durch den Fachverband
  • Mündliche Prüfung durch den Fachverband

 

Nachweise

  • Bewerbung bei der zuständigen Handwerkskammer
  • Antrag und Fragebogen des Fachverbandes
  • Rechtliches Grundlagenseminar (Kopie der Teilnahmebescheinigung)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Kopie Meister- und Gesellenbrief, sonst. Zertifikate u. Urkunden